1. Allgemeines
Ich bestätige hiermit, dass ich mit meinem persönlichen Mobiltelefon an der Zusatzalarmierung per Pushnachricht der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach teilnehme.
Ein Anspruch auf Einrichtung der Zusatzalarmierung sowie den Erhalt aller verfügbaren Alarme / Alarmdaten besteht nicht. Eine Garantie auf Zustellung des Alarms an die aPager Pro-App kann nicht gewährleistet werden.
Mir ist bekannt das die einzig gültige und reguläre Alarmierungsart innerhalb der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, die vorhandenen Sirenen und Funkmeldeempfänger sind.
Ich werde daher auch ohne Zustellung eines Alarms an meine aPager Pro-App bei einem Sirenen-bzw. Funkmeldealarm das Feuerwehrhaus aufsuchen. Eine Ausnahme stellen hier die bekannten Zeiträume für die Probealarme von Sirenen- und Funkmeldeempfängern dar.

2. Nutzerkreis
Die Zusatzalarmierung ist nur den aktiven Feuerwehrdienstleistenden bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach vorbehalten welche auch am Einsatzdienst teilnehmen dürfen.
Alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die noch nicht am Einsatzdienst teilnehmen dürfen erhalten Zugriff auf den Kalender der aPager Pro-App.
Der Bürgermeister sowie der Feuerwehrdezernent der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wird dem Nutzerkreis zugeordnet. Da sie den Feuerwehren als Dienstherr vorstehen, werden sie als aktives Mitglied betrachtet. Es wird ihm dadruch die Möglichkeit gegeben, über das Einsatzgeschehen der Feuerwehren informiert zu sein sowie sich ggf. ein Bild vor Ort zu machen.

3. Alarmdaten
Die Empfangenen Daten sind ausschließlich für den Dienstgebrauch. Die Daten dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden. Dritte sind alle Personen, welche nicht dem unter Punkt 2 genannten Nutzerkreis entsprechen.
Erhaltende Alarme werden systemseitig nach einer voreingestellten Zeit selbstständig gelöscht.
Der Verlust eines Endgerätes, auf dem die Zusatzalarmierung eingerichtet ist, ist unverzüglich dem zuständigen Administrator mitzuteilen.
Auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen folgt der sofortige Ausschluss von der Zusatzalarmierung für die betreffende Person.

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