Sondersignale begleiten die Feuerwehr schon seit ihren frühen Anfängen. Sei es mit lauten Rufen, Glocken, Trompeten oder heute mit Blaulicht und Martinshorn, um schnell am Einsatzort anzukommen macht die Feuerwehr mit verschiedenen Mitteln auf sich aufmerksam. Damit dieses Ziel aber auch erreicht werden kann müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einiges beachten.

Verhalten bei Sondersignalen
Viele Autofahrer bekommen Panik, wenn plötzlich ein großes Feuerwehrfahrzeug im Rückspiegel auftaucht. Oder sie versuchen durch sofortige aber häufig unkontrollierte Aktionen dem Fahrzeug Platz zu machen.

Dieses Fehlverhalten ist nicht böswillig sondern basiert meist auf der ungewohnten Situation, dem Wunsch alles richtig zu machen und der gleichzeitigen Unwissenheit über das richtige Verhalten.

Meist kommt es zum unvermittelnden Abbremsen auf der Fahrbahn, wodurch sie aber das Einsatzfahrzeug eher behindern und einen Auffahrunfall riskieren. Auch das sofortige Rechtsranfahren kann falsch sein, da es in manchen Situationen schwierig sein kann für die Feuerwehr ungehindert an ihnen vorbei zu kommen.

Besser ist folgenders Vorgehen:

  • Stellen sie fest woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzten Blinker beachten)
  • Fahren sie danach am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren sie es mit dem Blinker.
  • Überlegen sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr, ggf. Einbahnstraße) Im Notfall fahren sie zügig weiter bis sich eine passende Gelegenheit bietet.
  • Auf der Autobahn gilt natürlich immer sofort bei Stau: bilden sie eine Rettungsgasse. Bei zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Mehrspurigen, zwischen der linken Überholspur und der daneben liegenden Fahrspur.

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
“Nachts will ich meine Ruhe haben, da können die ihr Martinshorn ruhig abschalten” “Warum müssen die nur immer no einen Krach machen” Solche Aussagen hören wir leider immer wieder, teilweise auch von sehr aufgebrachten Bürgern.
Wir können es auch verstehen, falls sie sich gestört fühlen. Doch leider können und dürfen wir darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35, §38 StVO) das Blaulicht und Martinshorn einzuschalten, wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden.
Dieses Gesetz hat den Hintergrund, sie als Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeuges soll anderen helfen rechtzeitig zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts. Denn rechnen sie in diesen Situationen mit einem tonenschweren Feuerwehrfahrzeug das mit erhöhter Geschwindigkeit fährt oder eine rote Ampel an einer Kreuzung überquert, weil es zu einem Brand oder einem schweren Unfall unterwegs ist?
Außerdem ist es auch wichtig um unsere eigenen Kameraden, die gerade auf dem Weg zum Gerätehaus sind, zu informieren, dass ihnen gleich eines unserer Fahrzeuge entgegen kommt.

Und vielleicht haben sie auch Verständnis dafür, wenn sie darüber nachdenken:
Sie können sich wieder bequem in ihrem Bett rumdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenige Minuten auch in ihrem Bett lagen haben vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr dazu und müssen auch am nächsten Morgen zur Arbeit gehen. Und falls sie auch einmal die Hilfe ihrer Feuerwehr benötigen, sind sie ja auch für einen schnellen Einsatz dankbar, egal ob jemand anderes dadurch gestört würde…

Quelle: von der Homepage unserer Freunde der Feuerwehr Osterwald Oberende

Pin It on Pinterest

Teile diesen Beitrag